⎷ Spezialisiert auf Restnutzungsdauergutachten für vermietete Gebäude in Süddeutschland



Fachlich fundiert.

Belastbar begründet.

Nachvollziehbar dokumentiert.

Restnutzungsdauergutachten für vermietete Gebäude nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG — objektbezogen, nachvollziehbar, methodisch begründet und an der BFH-Rechtsprechung orientiert. 

Wir erstellen einen sachverständigen, objektbezogenen Nachweis zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes, damit Steuerkanzleien ihre Mandanten fachlich fundiert und effizient begleiten können.


KONKRETER NUTZEN

Welche Grundlage ein RND-Gutachten schafft

RND-Gutachten dienen der sachverständigen, objektbezogenen Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes. Ergibt sich daraus eine kürzere Restnutzungsdauer als die gesetzlich typisierte AfA-Dauer, kann der Steuerberater auf dieser Grundlage prüfen, ob und in welcher Höhe eine abweichende Gebäude-AfA steuerlich geltend gemacht werden soll.Grundlage: § 7 Abs. 4 EStG


0+ Jahre Bewertungserfahrung
Erfahrung aus Markt- und Beleihungswertermittlung, strukturierten Bewertungsprozessen und objektbezogener Gutachtenerstellung.
0Prüf-Ebenen
Gebäudedaten, Unterlagenlage, Zustand/Modernisierung und wirtschaftliche Restnutzungsdauer.
0Tage Bearbeitungszeit
Nach vollständigem Unterlageneingang und abhängig von Objektumfang, Unterlagenlage und Abstimmungsbedarf.
0+ Gutachten pro Jahr
Gutachtenpraxis aus zahlreichen Bewertungsfällen im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich.
(function () { const script = document.currentScript; const root = script.parentElement; const counters = root.querySelectorAll(".rnd-countup-item"); if (!counters.length) return; const duration = 1400; function formatNumber(value) { return Math.round(value).toLocaleString("de-DE"); } function animateCounter(item) { if (item.dataset.animated === "true") return; item.dataset.animated = "true"; const valueEl = item.querySelector(".rnd-countup-value"); const target = Number(item.dataset.target); if (!valueEl || isNaN(target)) return; const start = performance.now(); function update(now) { const progress = Math.min((now - start) / duration, 1); const eased = 1 - Math.pow(1 - progress, 3); const current = target * eased; valueEl.textContent = formatNumber(current); if (progress < 1) { requestAnimationFrame(update); } else { valueEl.textContent = formatNumber(target); } } requestAnimationFrame(update); } if ("IntersectionObserver" in window) { const observer = new IntersectionObserver(function (entries) { entries.forEach(function (entry) { if (entry.isIntersecting) { animateCounter(entry.target); observer.unobserve(entry.target); } }); }, { threshold: 0.3 }); counters.forEach(function (counter) { observer.observe(counter); }); } else { counters.forEach(animateCounter); } })();

Preise & Leistungen

Transparente Gutachtenpreise mit optionalen Zusatzleistungen

Die Gutachtenpreise gelten als Basispreise ohne Besichtigung. Je nach Objektart, Unterlagenlage und Abstimmungsbedarf können ergänzende Leistungen hinzugebucht werden. Die Basisgutachten werden auf Grundlage der bereitgestellten Objektunterlagen, Fotos und Angaben erstellt. Eine Besichtigung ist nicht in jedem Fall erforderlich, kann aber bei älteren, komplexen oder schlecht dokumentierten Gebäuden fachlich sinnvoll sein, um Zustand, Modernisierungen und Instandhaltung nachvollziehbarer zu dokumentieren.

Gutachten ohne Besichtigung

Basisleistungen nach Objektart

Gutachten

Eigentumswohnung

Für vermietete Eigentumswohnungen, bei denen die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des anteiligen Gebäudes fachlich geprüft und dokumentiert werden soll.

Leistungsdetails
  • Unterlagenanalyse
  • Plausibilisierung von Gebäudezustand, Modernisierungen und Instandhaltung auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen, Fotos und Angaben.
  • Herleitung der Restnutzungsdauer
  • Gutachten als PDF

Basispreis ohne Besichtigung. Geeignet bei guter Unterlagen- und Fotodokumentation. Bei älteren, komplexen oder schadensauffälligen Gebäuden empfehlen wir eine Online- oder Vor-Ort-Besichtigung zur besseren Nachvollziehbarkeit.

Preisab 949 €
Gutachten anfragen

Gutachten

Einfamilienhaus / Reihenhaus

Für vermietete Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser, bei denen eine kürzere tatsächliche Gebäude-Nutzungsdauer fachlich prüfbar erscheint.

Leistungsdetails
  • Analyse von Baujahr, Zustand und Modernisierungen
  • Prüfung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer
  • Gutachterliche Begründung
  • Übergabe als PDF

Basispreis ohne Besichtigung. Geeignet bei guter Unterlagen- und Fotodokumentation. Bei älteren, komplexen oder schadensauffälligen Gebäuden empfehlen wir eine Online- oder Vor-Ort-Besichtigung zur besseren Nachvollziehbarkeit.

Preisab 1.090 €
Gutachten anfragen

Gutachten

Wohn- und Geschäftshaus

Für gemischt genutzte Gebäude, bei denen Nutzungsstruktur, Gebäudeteile, Zustand und Restnutzungsdauer nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

Leistungsdetails
  • Analyse der gemischten Nutzung
  • Prüfung objektbezogener Besonderheiten
  • Gutachterliche Ableitung der Restnutzungsdauer
  • Nachvollziehbare Dokumentation

Basispreis ohne Besichtigung. Geeignet bei guter Unterlagen- und Fotodokumentation. Bei älteren, komplexen oder schadensauffälligen Gebäuden empfehlen wir eine Online- oder Vor-Ort-Besichtigung zur besseren Nachvollziehbarkeit.

Preisab 1.690 €
Gutachten anfragen
Vorprüfung & Vorbereitung

Für eine bessere fachliche Einordnung vor der RND-Gutachten Beauftragung

Vorprüfung

Kostenloser Eignungscheck

Kurze Prüfung, ob ein Restnutzungsdauergutachten grundsätzlich sinnvoll sein kann.

Leistungsdetails
  • Objektart und Baujahr
  • Vermietungssituation
  • Erste Unterlageneinordnung

Unverbindlich und ohne steuerliche Beratung.

Ersteinschätzung

Fachliche Ersteinschätzung

Detailliertere Einschätzung, ob die objektbezogenen Anhaltspunkte für ein RND-Gutachten fachlich tragfähig erscheinen und welche Unterlagen benötigt werden.

Leistungsdetails
  • Unterlagencheck
  • Grobe Plausibilisierung
  • Fachliche Empfehlung zum weiteren Gutachtenprozess

Bei Beauftragung eines Gutachtens für dasselbe Objekt innerhalb von 30 Tagen wird die Ersteinschätzung vollständig auf das Gutachtenhonorar angerechnet.

Unterlagen

Unterlagenservice

Unterstützung bei der Zusammenstellung der benötigten Objektunterlagen für den Gutachtenprozess.

Leistungsdetails
  • Individuelle Unterlagenliste
  • Prüfung auf Vollständigkeit
  • Strukturierung für die Gutachtenerstellung

Der Unterlagenservice umfasst die Sichtung, Strukturierung und Plausibilisierung der bereitgestellten Objektunterlagen. Die Beschaffung externer Unterlagen bei Behörden, Verwaltungen oder Dritten erfolgt nur nach gesonderter Abstimmung.

Zusatzleistungen

Besichtigung und fachliche Begleitung

Besichtigung

Online-Besichtigung per Video-Call

Die Online-Besichtigung eignet sich, wenn Zustand, Ausstattung und erkennbare Modernisierungen per Video nachvollziehbar dokumentiert werden können und keine Vor-Ort-Aufnahme erforderlich erscheint.

Leistungsdetails
  • Geführter Video-Call
  • Zustandsabgleich
  • Dokumentationsvermerk

Kann im Gutachtenpaket berücksichtigt werden.

Besichtigung

Vor-Ort-Besichtigung

Persönliche Objektaufnahme bei älteren Gebäuden, komplexem Zustand oder erhöhtem Nachweisbedarf.

Leistungsdetails
  • Objektbegehung
  • Fotodokumentation
  • Abgleich mit Unterlagen

Zzgl. Fahrtkosten bzw. nach Standort und Objektumfang.

Finanzamt

Fachliche Stellungnahme

Die fachliche Stellungnahme dient der immobilienfachlichen Erläuterung des Gutachtens bei objekt- oder methodenbezogenen Rückfragen. Sie umfasst keine steuerliche Beratung, keine Einspruchsführung und keine Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung. Die steuerliche Kommunikation erfolgt durch den Steuerberater.

Leistungsdetails
  • Fachliche Erläuterung zum Gutachten
  • Ergänzende Stellungnahme

Die steuerliche Kommunikation und Verfahrensführung erfolgt durch den Steuerberater.

Preisab 249 €
Stellungnahme anfragen

WARUM RND

Gutachten, die für die Prüfung durch das Finanzamt nachvollziehbar aufbereitet sind

— mit objektbezogener Analyse, methodischer Herleitung und fachlich dokumentierter Bewertungserfahrung.

Gutachterqualifikation
Akademisch fundiert.
Praxiserprobt.
Bewertung für Kreditinstitute
Markt- &
Beleihungswert-
ermittlung
Praxis aus strukturierten Bewertungsprozessen im Bankendienstleistungsumfeld
Akademische Spezialisierung
M.Sc.
Immobilienbewertung
Hochschule Anhalt, Bernburg — fundierte Bewertungsmethodik für belastbare Gutachten
(function () { const slider = document.getElementById("qualificationSlider"); if (!slider) return; const track = slider.querySelector(".slider-track-compact"); const dots = Array.from(slider.querySelectorAll(".compact-dots button")); const slides = Array.from(slider.querySelectorAll(".compact-slide")); let currentIndex = 0; let autoTimer = null; let resumeTimer = null; let isPointerDown = false; let startX = 0; let currentX = 0; const slideCount = slides.length; const autoDelay = 4200; function goToSlide(index) { currentIndex = (index + slideCount) % slideCount; track.style.transform = "translateX(-" + currentIndex * 100 + "%)"; dots.forEach(function (dot, i) { dot.classList.toggle("active", i === currentIndex); }); } function nextSlide() { goToSlide(currentIndex + 1); } function previousSlide() { goToSlide(currentIndex - 1); } function stopAuto() { if (autoTimer) { clearInterval(autoTimer); autoTimer = null; } if (resumeTimer) { clearTimeout(resumeTimer); resumeTimer = null; } } function startAuto() { stopAuto(); autoTimer = setInterval(nextSlide, autoDelay); } function resumeAutoDelayed() { stopAuto(); resumeTimer = setTimeout(startAuto, 1600); } dots.forEach(function (dot, index) { dot.addEventListener("click", function () { stopAuto(); goToSlide(index); resumeAutoDelayed(); }); }); slider.addEventListener("pointerdown", function (event) { isPointerDown = true; startX = event.clientX; currentX = event.clientX; stopAuto(); }); slider.addEventListener("pointermove", function (event) { if (!isPointerDown) return; currentX = event.clientX; }); slider.addEventListener("pointerup", function () { if (!isPointerDown) return; const deltaX = currentX - startX; const swipeThreshold = 45; if (deltaX > swipeThreshold) { previousSlide(); } else if (deltaX < -swipeThreshold) { nextSlide(); } isPointerDown = false; resumeAutoDelayed(); }); slider.addEventListener("pointercancel", function () { isPointerDown = false; resumeAutoDelayed(); }); slider.addEventListener("mouseenter", stopAuto); slider.addEventListener("mouseleave", resumeAutoDelayed); goToSlide(0); startAuto(); })();

Die Gutachtenerstellung erfolgt auf Grundlage immobilienwirtschaftlicher Ausbildung, praktischer Bewertungserfahrung und methodischer Herleitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer. Im Mittelpunkt steht nicht eine steuerliche Empfehlung, sondern die nachvollziehbare objektbezogene Begründung.

Fachlich belastbar
An der BFH-Rechtsprechung orientierte Gutachtenerstellung
Nachvollziehbar dokumentiert für Rückfragen im Besteuerungsverfahren — die steuerliche Vertretung bleibt beim Steuerberater.

SO EINFACH GEHT ES

In 5 Schritten zum fertigen Gutachten

Der Prozess ist so aufgebaut, dass Steuerkanzleien nur die relevanten Eckdaten und Unterlagen bereitstellen müssen — die fachliche Gutachtenerstellung erfolgt strukturiert und digital.

01

Kostenloser Eignungscheck

Sie senden die Eckdaten zum Gebäude. Wir prüfen, ob objektbezogene Anhaltspunkte für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bestehen.

02

Angebot wählen

Sie erhalten ein passendes Angebot auf Basis von Objektart, Unterlagenlage und gewünschtem Leistungsumfang.

03

Unterlagen einreichen

Benötigt werden je nach Fall insbesondere Baujahr, Grundrisse, Wohn-/Nutzflächen, Fotos, Angaben zu Modernisierungen, Instandhaltungen, Nutzung/Vermietung und vorhandene Objektunterlagen.

04

RND Gutachten wird erstellt

Geprüft werden insbesondere Gebäudealter, Zustand, Modernisierungsgrad, Instandhaltung, wirtschaftliche Nutzbarkeit, Unterlagenlage und die objektbezogene Herleitung der Restnutzungsdauer.

05

Digitaler Versand

Sie erhalten das Gutachten digital als PDF zur weiteren steuerlichen Würdigung durch die Kanzlei.

Kontakt & Beauftragung

Gutachten beauftragen oder

Ersteinschätzung

anfragen

Teilen Sie uns Ihr Objekt mit — wir prüfen kostenfrei, ob objektbezogene Anhaltspunkte für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bestehen und ob eine gutachterliche Prüfung fachlich sinnvoll erscheint. Die steuerliche Einordnung und Berechnung erfolgt durch die Steuerkanzlei.



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Ines Klotzbücher


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Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung
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Datenschutzerklärung1. Verantwortliche StelleVerantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:Ines Klotzbücher / Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung
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2. Allgemeine Hinweise zur Datenverarbeitung
Ich verarbeite personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung dieser Website, zur Bearbeitung von Anfragen oder zur Durchführung vorvertraglicher bzw. vertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse oder Angaben, die im Rahmen einer Anfrage übermittelt werden.


3. Bereitstellung der Website und Hosting über Carrd
Diese Website wurde mit dem Website-Baukasten Carrd erstellt und über die technische Infrastruktur von Carrd bereitgestellt.Anbieter ist:Carrd Inc.
USA
Beim Aufruf dieser Website werden technisch erforderliche Daten verarbeitet, damit die Website korrekt angezeigt und sicher betrieben werden kann. Dazu können insbesondere folgende Daten gehören:* IP-Adresse
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* verwendetes Betriebssystem
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* technische Zugriffsdaten und Server-Logdaten
Die Verarbeitung erfolgt zur technischen Bereitstellung der Website, zur Gewährleistung der Systemsicherheit und zur Fehleranalyse.Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in der sicheren, stabilen und effizienten Bereitstellung der Website.Da Carrd ein Anbieter mit Sitz in den USA ist, kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums nicht ausgeschlossen werden. Ich achte im Rahmen der Auswahl und Nutzung eingesetzter Dienstleister auf ein angemessenes Datenschutzniveau.4. KontaktformularAuf dieser Website steht ein Kontaktformular zur Verfügung. Wenn Sie über dieses Formular Kontakt aufnehmen, werden die von Ihnen eingegebenen Daten verarbeitet.Je nach Ausgestaltung des Formulars können dies insbesondere sein:* Name
* E-Mail-Adresse
* Telefonnummer
* Angaben zur Immobilie
* Angaben zum Anliegen
* Nachrichtentext
* Zeitpunkt der Anfrage
Die übermittelten Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, zur Kontaktaufnahme und gegebenenfalls zur Vorbereitung eines Angebots oder Auftrags verwendet.Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage auf den Abschluss eines Vertrags oder auf vorvertragliche Maßnahmen gerichtet ist. Soweit die Verarbeitung zur allgemeinen Kommunikation und Organisation erfolgt, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in der sachgerechten Bearbeitung eingehender Anfragen.Die
Angaben zum Gebäude bzw. Objekt
im Kontaktformular sind erforderlich, soweit sie zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigt werden. Ohne die erforderlichen Angaben kann Ihre Anfrage möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt bearbeitet werden.

5. Kommunikation per E-Mail und Telefon
Wenn Sie per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen, werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Dazu gehören insbesondere Name, Kontaktdaten, Inhalt der Nachricht sowie gegebenenfalls objekt- oder auftragsbezogene Angaben.Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, zur Kommunikation mit Ihnen und gegebenenfalls zur Vorbereitung oder Durchführung eines Vertragsverhältnisses.Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Kommunikation der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung dient. Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in der effizienten Bearbeitung von Anfragen und der geschäftlichen Kommunikation.
6. Angaben zu Immobilien und steuerlichen Sachverhalten
Im Rahmen einer Anfrage zu einem Nutzungsdauergutachten bzw. Restnutzungsdauergutachten können Sie freiwillig Angaben zu einer Immobilie, zur Nutzung, zum Baujahr, zum Zustand, zur Vermietung oder zu steuerlich relevanten Fragestellungen übermitteln.Bitte übermitteln Sie über das Kontaktformular zunächst nur die Informationen, die für eine erste Einschätzung erforderlich sind. Umfangreiche Unterlagen, Steuerunterlagen oder sensible Dokumente sollten erst nach individueller Abstimmung übermittelt werden.Die Verarbeitung solcher Angaben erfolgt zur Prüfung Ihrer Anfrage, zur Vorbereitung eines Angebots und gegebenenfalls zur späteren Durchführung eines Auftrags.Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
7. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.Anfragen, die nicht zu einem Auftrag führen, werden gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach 6 Monaten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.Kommt es zu einem Auftrag, werden die dafür erforderlichen Daten für die Dauer der Vertragsabwicklung sowie entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert.
8. Empfänger personenbezogener Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, zur technischen Bereitstellung der Website, zur Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.Empfänger können insbesondere sein:* Hosting- und Website-Dienstleister, insbesondere Carrd
* E-Mail-Dienstleister
* IT-Dienstleister
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* Behörden oder Gerichte, soweit eine gesetzliche Pflicht besteht
Eine Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht.
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Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit an die oben genannte verantwortliche Stelle wenden.
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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Nutzungsdauer, AfA und Gutachtenerstellung.

Für welche Gebäude ist ein Restnutzungsdauergutachten geeignet?

Vor allem für vermietete Bestandsgebäude, bei denen Baujahr, Zustand, Modernisierungen, Instandhaltung oder wirtschaftliche Nutzbarkeit Anhaltspunkte für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer liefern.

Wann ist eine Prüfung sinnvoll?

Wenn objektbezogene Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer sein könnte als die gesetzlich typisierte AfA-Dauer.

Ersetzt das Gutachten die steuerliche Beratung?

Nein. Es liefert ausschließlich eine immobilienfachliche Grundlage. Die steuerliche Einordnung erfolgt durch den Steuerberater.

Wird die Anerkennung durch das Finanzamt garantiert?

Nein. Die Anerkennung eines Gutachtens liegt in der Prüfungskompetenz der Finanzverwaltung. Das Gutachten liefert eine sachverständige, objektbezogene und nachvollziehbare Grundlage für die steuerliche Prüfung.

Ist eine Besichtigung erforderlich?

Eine Besichtigung ist nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Sie kann jedoch die objektbezogene Dokumentation des baulichen Zustands verbessern und ist insbesondere bei älteren, komplexen oder schlecht dokumentierten Gebäuden fachlich empfehlenswert.

Können mehrere Mandantenfälle gebündelt geprüft werden?

Ja. Für Steuerkanzleien kann eine gebündelte Vorprüfung mehrerer Fälle sinnvoll sein.

Wer entscheidet über die steuerliche Anerkennung?

Die steuerliche Würdigung erfolgt im Besteuerungsverfahren durch die Finanzverwaltung. Das Gutachten liefert eine sachverständige Grundlage; eine Anerkennung kann nicht garantiert werden.

Kann ich das Gutachten ohne Steuerberater nutzen?

Grundsätzlich kann ein Gutachten auch direkt durch Eigentümer beauftragt werden. Die steuerliche Einordnung, Berechnung und Geltendmachung sollte jedoch mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Muss ein RND-Gutachten von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen erstellt werden?

Eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung durch einen öffentlich bestellten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen besteht nicht. Entscheidend ist, dass das Gutachten methodisch nachvollziehbar, objektbezogen begründet und für die steuerliche Prüfung verwertbar ist. Die Würdigung im Einzelfall bleibt der Finanzverwaltung vorbehalten.